|
|
Nur Ihr Arzt kann entscheiden, ob eine ambulante Rehabilitation durchgeführt werden kann. Das Zugangsverfahren zu Reha Maßnahmen läuft in der Regel folgendermaßen ab: ![]() 1 ![]() Überweisung des Patienten durch den Hausarzt, niedergelassene Fachärzte der Orthopädie oder Chirurgie bzw. durch Fachärzte aus Krankenhäusern an das Reha-Zentrum Ottobrunn (Formular Muster 60 oder 61 "Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation"). ![]() 2 ![]() Der Arzt füllt das Formular aus und schickt es an das Reha-Zentrum Ottobrunn oder direkt an den zuständigen Kostenträger (gesetzliche Krankenversicherung, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft, o.a.) zurück. ![]() 3 ![]() Der Kostenträger setzt Arzt, Patient und Reha-Einrichtung von der Entscheidung in Kenntnis. ![]() 4 ![]() Beginn mit Durchführung der ambulanten Rehabilitation. ![]() 5 ![]() Das Reha - Zentrum Ottobrunn stellt dem Arzt und dem Kostenträger regelmäßig Reha - Berichte zu. |
| Copyright 2013 - Rehazentrum Ottobrunn. Alle Rechte vorbehalten. | Impressum | Sitemap |